Vereinsgutscheine für Erstklässlerinnen und Erstklässler 2023/24
Der SV Wacker Wallhausen e.V. beteiligt sich zusammen mit der Grundschule Goldene Aue in Wallhausen an dem Landesprogramm "Vereinsgutscheine für Erstklässlerinnen und Erstklässler 2023/24" des Bildungsministeriums, des Innenministeriums und des Landessportbundes Sachsen-Anhalt (LSB).
Im August 2023 haben das Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt sowie der LSB Sachsen-Anhalt einen Vertrag zur Durchführung des Förderprogramms "Vereinsgutscheine für Sachsen-Anhalts Erstklässlerinnen und Erstklässler 2023/24" unterzeichnet. Ziel ist es, die motorischen Defizite der Schülerinnen und Schüler auszugleichen, für mehr Bewegung zu begeistern und sie langfristig für sportliche Aktivitäten zu gewinnen. Neben den beiden Vertragspartnern sind das Ministerium für Bildung und das Landesschulamt an der konzeptionellen Erarbeitung und Umsetzung des Programms beteiligt. Der LSB ist für die Bearbeitung des Förderprogrammes verantwortlich.
Im Rahmen des Programms wird der Jahresbeitrag einer Vereinsmitgliedschaft für alle Erstklässlerinnen und Erstklässler in Sachsen-Anhalt des Schuljahres 2023/2024 einmalig mit 50,- Euro pro Kind bezuschusst. Familien erhalten den Gutschein zu Beginn des Schuljahres über die Schule ausgehändigt und suchen ein Vereinsangebot für ihr Kind. Bei Gefallen wird eine Mitgliedschaft in einem Mitgliedsverein des Landessportbundes Sachsen-Anhalt e.V. abgeschlossen und der Gutschein mit dem Jahresbeitrag verrechnet.
Hinweise:
- Es besteht für Familien kein Rechtsanspruch auf Erstattung des Vereinsbetrages. Vereine sind nicht zur Teilnahme am Programm verpflichtet.
- Der Gutschein kann bis zum 31.10.2023 bei einem Sportverein abgegeben werden. Die Vereine haben bis zum 15.11.2023 die Möglichkeit der Beantragung auf der hiesigen Förderplattform.
- Der Gutschein kann auch auf bereits bestehende Mitgliedschaften angerechnet werden.
- Bei einem Mitgliedsbeitrag von weniger als 50,- Euro wird der Beitrag anteilig erstattet. Der Restwert des Gutscheines wird auf den Mitgliedsbeitrag des Folgejahres angerechnet.
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