Mitgliedschaft
Von den Mitgliedern des SV Wacker Wallhausen e.V. wird folgender Mitgliedsbeitrag pro Monat laut aktuell gültiger Beitrags- und Finanzordnung erhoben:
Beitragsklasse | Beitragsart | Beitragshöhe |
01 | Kinder bis 6 Jahre | 3,00 Euro |
02 | Kinder / Jugendliche bis 18 Jahre | 3,00 Euro |
03 | Erwachsene ab 18 Jahre | 8,00 Euro |
04 | Ehepaare / eheähnliche Gemeinschaften | 11,00 Euro |
05 | Rentner / Pensionäre | 5,00 Euro |
06 | Berufsschüler / Studierende / Auszubildende / BFDler / FÖJler | 3,00 Euro |
07 | Gastspieler (mindestens Mitglied in zwei Vereinen) | 3,00 Euro |
08 | Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder SGB XIV | 3,00 Euro |
09 | Ehrenmitglieder | Beitragsfrei |
Sind die Eltern bereits Mitglieder, so ist das 2. Kind (bis 18. Lebensjahr) sowie jedes nachfolgende Kind (bis 18. Lebensjahr) beitragsfrei.
Der Beitrag für fördernde und außerordentliche Mitglieder beträgt mindestens 96,00 € im Kalenderjahr (8,00 € / Monat) und kann für jedes Kalenderjahr neu festgelegt werden. Der Förderbeitrag ist als Jahresbeitrag auf dem Vereinskonto einzuzahlen.
Im Mitgliedsbeitrag sind die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes Sachsen-Anhalt enthalten.
Alle Beiträge sind als Bringschuld grundsätzlich im Voraus und bargeldlos in EURO zu entrichten und nicht vom Erhalt einer Rechnung abhängig. Die Beiträge sind quartalsweise, d. h. immer bis zum 15. März, 15. Juni, 15. September und 15. Dezember eines jeden Jahres, auf das Vereinskonto einzuzahlen. Abweichende Zahlungsmodalitäten sind nur mit Zustimmung des Kassenwarts zulässig. Bareinzahlungen werden nicht akzeptiert. Es empfiehlt sich daher einen entsprechenden Dauerauftrag (Überweisung) einzurichten. Nachstehende Bankverbindung ist hierbei unter Angabe des vollständigen Namens und der Mitgliedsnummer zu verwenden:
Konto-Inhaber: | SV Wacker Wallhausen e.V. | |
Kreditinstitut: | Volksbank Sangerhausen e.G. | |
IBAN: | DE23800635580000033723 | |
BIC: | GENODEF1SGH |
Hinweise bei Zahlungsverzug:
Ein Mitglied, das mit der Beitragszahlung in Verzug ist, hat kein Recht am Trainings- und Spielbetrieb teilzunehmen, erhält keine Spielberechtigung oder kann aus dem Trainings- und Spielbetrieb ausgeschlossen werden. Ebenso kann die Herausgabe von Spielerpässen oder die Zustimmung bei einem Vereinswechsel bis zur Erfüllung der Beitragszahlung an das Mitglied verweigert werden.
Hinweise zur Beendigung der Mitgliedschaft:
Die Mitgliedschaft im SV Wacker Wallhausen e.V. endet durch Austritt (Kündigung), Ausschluss, Tod oder Erlöschen der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen (außerordentlichen Mitgliedern). Eine Rückerstattung von bereits gezahlten Beträgen ist nicht möglich.
Der Austritt (Kündigung) ist dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären. Er ist unter Einhaltung einer Frist von einem Monat und nur zum Schluss eines Kalendervierteljahres zulässig.
Der Vorstand behält sich das Recht vor, Mitglieder in begründeten Ausnahmefällen auszuschließen.
Ein Mitglied kann des Weiteren ausgeschlossen werden, wenn es trotz schriftlicher Mahnung mit der Zahlung von Zahlungsverpflichtungen (Beiträge, Umlagen, Gebühren etc.) in Verzug ist. Der Beschluss über den Ausschluss darf durch die Vereinsleitung erst dann gefasst werden, wenn nach Versendung der Mahnung drei Wochen verstrichen sind und dem Mitglied in der Mahnung der Ausschluss aus dem Verein bei Nichtzahlung angekündigt worden ist. Der Beschluss ist dem betroffenen Mitglied per Brief mitzuteilen.