Sportförderung
Das neue Gesetz über die Förderung des Sports im Land Sachsen-Anhalt (Sportfördergesetz - SportFG) ist zum 01.01.2013 in Kraft getreten. Damit wurde die alte Verordnung zur Sicherung und Nutzung von Sporteinrichtungen im öffentlichen Eigentum außer Kraft gesetzt.
Die Förderung nach diesem Gesetz soll Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen eine ihren Interessen und Fähigkeiten angemessene sportliche Betätigung ermöglichen und Voraussetzungen für die eigenverantwortliche Tätigkeit der Sportorganisationen sichern und verbessern, insbesondere durch
1. die Weiterentwicklung
- von gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zur Entwicklung des Breiten-, Leistungs-, Gesundheits- sowie Behinderten- und Rehabilitationssports,
- des Breitensports zu einem lebensbegleitenden Beitrag zur Gesunderhaltung der Bevölkerung,
- der Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sportorganisationen zur Förderung der Talentfindung als Basis für den Leistungssport,
- der Lebensqualität der Menschen mit Behinderung durch die Möglichkeiten des Sports,
- der Bindung von Jugendlichen und jungen Familien an das Land Sachsen-Anhalt und
2. die Förderung des Sportstättenbaus.
Weiterhin soll die Sportförderung der
- Erhöhung des Organisiertheitsgrades der Bevölkerung im Sport,
- Anerkennung und Unterstützung qualitätsorientierter Arbeit im Ehrenamt,
- Unterstützung der Bildungsarbeit im Sport,
- Intensivierung der Kooperation zwischen Sportvereinen und Schulen,
- Inklusion von Menschen mit Behinderungen,
- Partizipation von Menschen unterschiedlicher sozialer und ethnischer Herkunft,
- internationalen und kulturellen Verständigung,
- Achtung der Menschenwürde und Bekämpfung menschenverachtender, rechtsextremer, rassistischer und sexistischer Einstellungen und
- Stärkung demokratischer Werte wie Fairness, Teamgeist und wechselseitigem Respekt
dienen.
Das Land Sachsen-Anhalt strebt die nachhaltige Förderung des Spitzensports an, um für die Leistungssportler Chancengleichheit im nationalen und internationalen Maßstab zu gewährleisten und durch herausragende Erfolge einen Beitrag zur Stärkung des Ansehens des Landes zu leisten.
Gleichzeitig ist die Sportförderung so auszugestalten, dass sie die gleichberechtigte Teilhabe von Mädchen und Jungen, Frauen und Männern in allen Sportförderbereichen sichert.
Den vollständigen Gesetzestext in der aktuell gültigen Fassung findet ihr hier: